Wer sich fragt, ob eine Zuchtgenehmigung benötigt wird, muss die aktuelle Rechtslage genau betrachten, da diese zwischen der Vogelart und dem Zweck der Zucht unterscheidet. Für private Wellensittichhalter gilt seit 2012 eine Erleichterung: Durch den Wegfall der Psittakose-Verordnung sind weder eine Zuchtgenehmigung noch amtliche Ringe erforderlich.
Anders verhält es sich jedoch, sobald die Zucht gewerbsmäßig betrieben wird, was meist ab drei Zuchtpaaren pro Jahr der Fall ist. Hier ist nach wie vor zwingend eine behördliche Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz notwendig. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem anderen australischen Sittichen wie beispielsweise Rosellas. Zwar ist auch hier keine Zuchtgenehmigung mehr nötig, doch greift das strikte Artenschutzrecht. Das bedeutet für Halter, dass sowohl eine Ringpflicht als auch eine Meldepflicht bei der zuständigen Naturschutzbehörde unumgänglich sind.