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Wellensittiche in der Mietwohnung – Verbot durch den Vermieter

Wellensittiche in Mietwohnung

In Deutschland sind Wellensittiche in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt, da sie zu den Kleintieren zählen. Ein generelles Verbot durch den Vermieter ist laut einem BGH-Urteil unwirksam. Entscheidend ist jedoch das „übliche Maß“: Während kleine Schwärme unproblematisch sind, können größere Bestände zu Konflikten führen. Wer Rücksicht nimmt, für Hygiene sorgt und die Nachbarn frühzeitig informiert, kann Wellensittiche auch in der Mietwohnung artgerecht und ohne Streit halten.

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